Allgemeine Nutzungsbedingungen

Cellhire (Germany) GmbH - Mietbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand - Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand - Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung sämtlicher von der Cellhire (Germany) GmbH (im Folgenden „Cellhire“) angebotenen Sprach- und Datenlösungen für mobile Kommunikation, nach Maßgabe des zwischen Cellhire und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Cellhire nicht an, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Cellhire in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen dem Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen vorbehaltlos erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

1.3 Bestimmungen/Bezeichnungen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden und in der Auftragsbestätigung festgelegt sind, sind demgemäß auszulegen.

1.4 Jede Bezugnahme in der Auftragsbestätigung oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Begriff „Monat“ meint eine Zeitspanne von 28 Tagen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote von Cellhire sind unverbindlich. Der Vertrag zwischen Cellhire und dem Kunden kommt zustande, sobald Cellhire dem Kunden nach Erhalt einer Auftragsanfrage eine Auftragsbestätigung zugesandt hat.

§ 3 Beginn der Vermietung - Gefahrtragung

3.1 Cellhire übernimmt die Gefahrtragung für die Lieferung der Mietgegenstände an den Kunden zu der in der Auftragsbestätigung angegebenen Adresse. Der Beginn des Mietverhältnisses erfolgt zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum.

3.2 Der Mietzeitraum ist die Zeitspanne vom Beginn des Mietverhältnisses bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Mietgegenstände in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 1 zurückgibt; mindestens jedoch der Zeitraum, der in dem Mietvertrag angegeben ist (falls vorhanden).

3.3 Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Mietgegenstände, unabhängig von deren Verursachung, geht mit der Übergabe an den Kunden über.

3.4 Cellhire wird alle zumutbaren Bemühungen unternehmen, die Mietgegenstände zum vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses zu übergeben. Für eine Verzögerung, die auf Umständen beruht, die nicht von Cellhire zu vertreten sind, wird gegenüber dem Kunden keine Haftung übernommen.

3.5 Der Kunde nimmt die Mietgegenstände zum vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses entgegen. Sollte die Annahme durch den Kunden zum vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgen, haftet der Kunde gegenüber Cellhire für die Kosten, die im Zusammenhang mit der entgangenen Vermietungsmöglichkeit und der An- und Ablieferung, sofern der Annahmeverzug des Kunden nicht auf einer fahrlässigen Handlung oder einem Unterlassen seitens Cellhire beruht.

§ 4 Gebühren

4.1 Die Mietgebühren, die Telefongebühren und alle weiteren Kosten (zusammen bezeichnet als „Gebühren“), die Cellhire zustehen sind zahlbar:

a. Im Falle der Bezahlung per Kreditkarte alle 14 Tage beginnend 14 Tage nach dem Beginn des Mietverhältnisses und in allen anderen Fällen alle 28 Tage, oder (wenn dies einem früheren Zeitpunkt entspricht);

b. Am Ende des Mietzeitraums, oder;

c. Im Falle der Bezahlung per Kreditkarte, wenn die Summe der offenen Telefongebühren (ohne MWSt) einen Betrag von € 50 oder eine gleichbedeutende Summe übersteigt.

4.2 Die Gebühren sind von dem Kunden ab dem Beginn des Mietverhältnisses zu bezahlen bis:

a. Die Mietgegenstände in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückgegeben werden; oder

b. Cellhire die Mitteilung durch den Kunden über den Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände erhält.

4.3 Die Gebühren richten sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste in der zum Zeitpunkt des Vertrages gültigen Fassung.

4.4 Sollte Cellhire vor Ablauf des Mietzeitraums nicht alle Details zu den Gebühren durch den Fremd-Netzbetreiber erhalten, so ist Cellhire auch später dazu berechtigt, die Summe der Gebühren von der Kaution einzubehalten, oder, wenn die Kaution (s. § 5 Punkt 5.1) bereits an den Kunden zurückgezahlt wurde, die Kreditkarte des Kunden damit zu belasten bzw. dem Kunden entsprechend in Rechnung zu stellen.

4.5 Sollten die Telefongebühren im Vertragszeitraum gestiegen sein, so steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages zu, das er innerhalb von 48 Stunden, nachdem er von Cellhire über die gestiegenen Gebühren unterrichtet wurde, gegenüber Cellhire ausüben kann. Die Kündigung wird jedoch erst zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem Cellhire die Mietgegenstände zurück erhält.

4.6 Nach Ablauf der unter Abs. 1 genannten Fristen gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Ist der Kunde mit der Zahlung eines Rechungsbetrages im Verzug (§ 286 BGB), so ist Cellhire berechtigt, für jeden überfälligen Betrag Zinsen zu verlangen. Der Zinssatz bestimmt sich nach den aktuellen Festsetzungen entsprechend der §§ 247, 288 ff. BGB, der Anfall der Zinsen erfolgt tageweise.

(Nähere Hinweise zum Basiszinssatz finden Sie unter: http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php)

4.7 Alle Gebühren unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer und jeder anderen staatlichen Steuer oder Gebühr, soweit diese Anwendung finden, in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

4.8 Bei Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände haftet der Kunde, auch nach der Anzeige dieses Umstands gegenüber Cellhire, für alle Gebühren, die sich aus der Benutzung der Mietgegenstände ergeben bis zu deren Sperrung.

§ 5 Kaution

5.1 Bei Bezahlung mit Kreditkarte hat der Kunde vor Versendung der Mietgegenstände eine Kaution in Höhe der im Mietvertrag bezeichneten Summe an Cellhire zu entrichten. Die Versendung der Mietgegenstände erfolgt erst mit Zahlungseingang der Kaution bei Cellhire. Die Kaution wird von Cellhire als Sicherheit für die Mietgegenstände und die Gebühren einbehalten.

5.2 Cellhire ist während des Mietzeitraums zu jeder Zeit berechtigt, eine Erhöhung der Kaution zu verlangen, wenn die Telefonnutzung des Kunden die Annahme durch Cellhire rechtfertigt, dass die Gebühren die Kaution wahrscheinlich überschreiten werden.

5.3 Die Kaution wird von Cellhire an den Kunden untern Anrechnungen ger angefallenen Gebühren zurückgezahlt, vorausgesetzt alle Mietgegenstände wurden in demselben Zustand wie bei Übergabe an den Kunden, ausgenommen der üblichen Abnutzung, an Cellhire zurückgegeben. Cellhire ist berechtigt die Kaution oder einen Teil der Kaution einzubehalten, bis Cellhire annehmen darf, alle abrechnungsrelevanten Informationen erhalten zu haben und dass alle Gebühren bezahlt wurden.

5.4 Werden die Mietgegenstände nicht in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückgegeben oder werden ausstehende Gebühren nicht beglichen, ist Cellhire berechtigt, die Kaution oder einen Teil der Kaution einzubehalten (ohne Präjudiz oder Anerkennung einer Rechtspflicht hinsichtlich möglicher, anderer Ansprüche, die Cellhire gegen den Kunden zustehen).

§ 6 Benutzung der Mietgegenstände

6.1 Der Lieferung der Mietgegenstände ist eine Gebrauchsanweisung für den Kunden beigefügt. Die Benutzung der Mietgegenstände durch den Kunden erfolgt ausschließlich in einer sorgfältigen und angemessenen Art und Weise, wie sie auch in der Gebrauchsanweisung vorgesehen ist.

6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, als Vertreter von Cellhire aufzutreten. Die Unter- oder Weitervermietung der Mietgegenstände ist nicht gestattet. Der Kunde haftet zu jeder Zeit für die Benutzung der Mietgegenstände durch Dritte.

§ 7 Mängelanzeige

7.1 Sind die Mietgegenstände bei Übergabe nicht funktionsfähig oder werden später gebrauchsunfähig, so hat der Kunde diese Mängel unverzüglich gegenüber Cellhire anzuzeigen.

7.2 Cellhire wird sobald als möglich nach der Mängelanzeige durch den Kunden die Mietgegenstände instandsetzen oder ersetzen und dem Kunden die vollen Mietkosten für diese Zeitdauer, in der der Kunde die Mietgegenstände aufgrund dieser Mängel nicht nutzen kann (vorausgesetzt die Funktionsunfähigkeit ist nicht durch einen Fehlgebrauch des Kunden entstanden), gutschreiben.

7.3 Stellt Cellhire fest, dass die als schadhaft angezeigten Mietgegenstände funktionsfähig sind, hat der Kunde die Transport- und Lieferkosten für die Austauschmietgegenstände zu tragen.

7.4 Sobald der Kunde Kenntnis von der Beschädigung, dem Verlust oder dem Diebstahl der Mietgegenstände erlangt, hat er dies Cellhire unverzüglich anzuzeigen.

§ 8 Optionale Versicherung gegen Verlust und Diebstahl

8.1 Diese Klausel findet nur Anwendung, sofern der Kunde eine Versicherung gegen Verlust und Diebstahl abgeschlossen hat und Mietgegenstände aufgrund Diebstahls, zufälligen Verlusts oder Beschädigung nicht entsprechend dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückgegeben werden.

8.2 Die Anwendung dieser Klausel führt dazu, dass der Kunde gegenüber Cellhire nur in Höhe des gegenwärtig ansetzbaren Selbstbehalts des jeweiligen Mietgegenstandes haftet. Die genauen Details hinsichtlich des Selbstbehalts für die einzelnen Mietgegenstände sind in dem Mietangebot angegeben.

§ 9 Haftung

9.1 Cellhire sagt zu, dass die Mietgegenstände bei Übergabe an den Kunden in einem funktionsfähigen Zustand sind. Cellhire hat jedoch keinen Einfluss auf den Betrieb des Telekommunikationsnetzwerks, mit dem es verbunden ist oder die Sicherheit hinsichtlich der mit den Mietgegenständen übertragenen Informationen. Dementsprechend trägt Cellhire nicht die Verantwortung für etwaige Ausfälle des Telefonnetzwerks oder Sicherheitslücken.

9.2 Wird nur das Mobiltelefon gemietet;

a. Muss der Kunde die Netzabdeckung durch seinen Service Provider prüfen; und

b. Cellhire leistet keinen Ersatz für geleistete Zahlungen durch den Kunden infolge zu geringer Netzabdeckung.

9.3 Die Haftung von Cellhire für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet Cellhire für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet Cellhire nur für den typischerweise entstehenden Schaden.

§ 10 Eigentumsrechte

10.1 Die Mietgegenstände bleiben zu jeder Zeit Eigentum von Cellhire. Der Kunde hat keine Rechte an den Mietgegenständen, außer das im Vertrag festgelegte Nutzungsrecht.

10.2 Wird eine Mobiltelefonnummer, die die Teilnahme an der mobilen

Telekommunikation ermöglicht, zur Verfügung gestellt, so ist der Kunde zur fortgesetzten Nutzung dieser Telefonnummer im Zusammenhang mit den Mietgegenständen nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr berechtigt. Die Mobiltelefonnummer wird am Ende des Mietverhältnisses durch Cellhire eingezogen und anschließend einem anderen Kunden zur Verfügung gestellt.

§ 11 Beendigung

11.1 Der Kunde hat die Mietgegenstände funktionsfähig und in einem Zustand wie bei Übergabe an Cellhire zurückzugeben, ausgenommen einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung mit Cellhire.

11.2 Begeht der Kunde eine erhebliche Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie zum Beispiel, aber nicht abschließend, die Benutzung der Mietgegenstände in einer missbräuchlichen Art und Weise und entgegen der Gebrauchsanweisungen, so ist Cellhire dazu berechtigt, die Rückgabe der Mietgegenstände zu verlangen, ohne die Verpflichtung zur Rückzahlung bereits geleisteter Mietgebühren.

11.3 Unter keinen Umständen steht es dem Kunden auf Grund dieses Vertrages zu, Mietgegenstände länger als für den vereinbarten Mietzeitraum zu behalten, ohne mit Cellhire eine schriftliche Verlängerungsvereinbarung für den entsprechenden Zeitraum getroffen zu haben.

11.4 Vorbehaltlich der Regelung in § 7 hat der Kunde den vom Hersteller empfohlenen Einzelhandelspreis für jeden Mietgegenstand an Cellhire zu bezahlen, der beschädigt oder am Ende des Mietzeitraums nicht zurück gegeben wurde.

§ 12 Anwendbares Recht/ Gerichtsstand

12.1 Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegt dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des CISG.

12.2 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Cellhire (Germany) GmbH, Cellhire (Germany) GmbH Röntgenstraße 12, 79539 Lörrach Deutschland

12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von Cellhire zuständige Gericht.

§ 13 Allgemeines

13.1 Ein Verzicht seitens Cellhire auf die Verfolgung einer Verletzung des Vertrags zwischen Cellhire und dem Kunden stellt nicht gleichzeitig den Verzicht auf die Verfolgung einer nachfolgenden Vertragsverletzung hinsichtlich derselben oder einer anderen vertraglichen Bestimmung dar.

13.2 Betrifft der Mietvertrag Mietgegenstände, die zur Nutzung außerhalb der EU bestimmt sind, so ist es erforderlich, dass Cellhire in Erfüllung des Vertrages möglicherweise eine Übertragung von Daten außerhalb der EU vornimmt. Der Kunde stimmt dieser Datenübertragung zu.

13.3 Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die der Kunde gegenüber Cellhire oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 14 Datenschutz

14.1 Folgende persönliche Daten des Kunden können von der Cellhire EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert, übermittelt und genutzt werden:

· Name, Anschrift, E-Mailadresse, Fax- und Telefonnummer, Handynummer, Kundennummern

· offenen Forderungen, die Cellhire gegen den Kunden zustehen

Subjektive Werturteile, persönliche Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse werden nicht gespeichert.

14.2 Die Weitergabe der unter Abs. 1 bezeichneten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen:

  • Kreditkarteninstitut
  • Anwaltskanzlei
  • Inkassoinstitute
  • Gerätehersteller
  • Netzwerkbetreiber

· sämtliche mit der Firma Cellhire verbundene Unternehmen

Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Cellhire, der oben bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

· die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind.

· die Mietgegenstände nicht innerhalb von 24 Stunden nach der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben werden.

· vom Mieter gegebene Zahlungsmittel wie Kreditkarten und Überweisungen protestiert werden.

· die Mietgegenstände gestohlen oder beschädigt werden.

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