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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung sämtlicher von der Cellhire (Germany) GmbH (im Folgenden "Cellhire") angebotenen Sprach- und Datenlösungen für mobile Kommunikation, nach Maßgabe des zwischen Cellhire und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Cellhire nicht an, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Cellhire in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen dem Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen vorbehaltlos erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
1.3 Bestimmungen/Bezeichnungen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden und in der Auftragsbestätigung festgelegt sind, sind demgemäß auszulegen.
1.4 Jede Bezugnahme in der Auftragsbestätigung oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Begriff "Monat" meint eine Zeitspanne von 28 Tagen.
Alle Angebote von Cellhire sind unverbindlich. Der Vertrag zwischen Cellhire und dem Kunden kommt zustande, sobald Cellhire dem Kunden nach Erhalt einer Auftragsanfrage eine Auftragsbestätigung zugesandt hat.
3.1 Cellhire übernimmt die Gefahrtragung für die Lieferung der Mietgegenstände an den Kunden zu der in der Auftragsbestätigung angegebenen Adresse. Der Beginn des Mietverhältnisses erfolgt zu dem in der Auftragsbestätigung angegeben Datum.
3.2 Der Mietzeitraum ist die Zeitspanne vom Beginn des Mietverhältnisses bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Mietgegenstände in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 1 zurückgibt; mindestens jedoch der Zeitraum, der in dem Mietvertrag angegeben ist (falls vorhanden).
3.3 Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Mietgegenstände, unabhängig von deren Verursachung, geht mit der Übergabe an den Kunden über.
3.4 Cellhire wird alle zumutbaren Bemühungen unternehmen, die Mietgegenstände zum vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses zu übergeben. Für eine Verzögerung, die auf Umständen beruht, die nicht von Cellhire zu vertreten sind, wird gegenüber dem Kunden keine Haftung übernommen.
3.5 Der Kunde nimmt die Mietgegenstände zum vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses entgegen. Sollte die Annahme durch den Kunden zum vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgen, haftet der Kunde gegenüber Cellhire für die Kosten, die im Zusammenhang mit der entgangenen Vermietungsmöglichkeit und der An- und Ablieferung, sofern der Annahmeverzug des Kunden nicht auf einer fahrlässigen Handlung oder einem Unterlassen seitens Cellhire beruht.
4.1 Die Mietgebühren, die Telefongebühren und alle weiteren Kosten (zusammen bezeichnet als "Gebühren"), die Cellhire zustehen sind zahlbar:
5.1 Der Kunde hat vor Versendung der Mietgegenstände eine Kaution in Höhe der im Mietvertrag bezeichneten Summe an Cellhire zu entrichten. (Bei Bezahlung per Kreditkarte). Die Versendung der Mietgegenstände erfolgt erst mit Zahlungseingang der Kaution bei Cellhire. Die Kaution wird von Cellhire als Sicherheit für die Mietgegenstände und die Gebühren einbehalten.
5.2 Cellhire ist während des Mietzeitraums zu jeder Zeit berechtigt eine Erhöhung der Kaution zu verlangen, wenn die Telefonnutzung des Kunden die Annahme durch Cellhire rechtfertigt, dass die Gebühren die Kaution wahrscheinlich überschreiten werden.
5.3 Die Kaution wird von Cellhire an den Kunden zurückgezahlt, vorausgesetzt alle Mietgegenstände wurden in demselben Zustand wie bei Übergabe an den Kunden, ausgenommen der üblichen Abnutzung, an Cellhire zurückgegeben und sämtliche ausstehenden Gebühren gemäß Abs. 4 wurden bezahlt. Cellhire ist berechtigt die Kaution oder einen Teil der Kaution einzubehalten bis Cellhire annehmen darf, alle abrechnungsrelevanten Informationen erhalten zu haben und dass alle Gebühren be-zahlt wurden.
5.4 Werden die Mietgegenstände nicht in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückgegeben oder werden ausstehende Gebühren nicht beglichen, ist Cellhire berechtigt die Kaution oder einen Teil der Kaution einzubehalten (ohne Präjudiz oder Anerkennung einer Rechtspflicht hinsichtlich möglicher, anderer Ansprüche, die Cellhire gegen den Kunden zustehen).
6.1 Der Lieferung der Mietgegenstände ist eine Gebrauchsanweisung für den Kunden beigefügt. Die Benutzung der Mietgegenstände durch den Kunden erfolgt ausschließ-lich in einer sorgfältigen und angemessenen Art und Weise, wie sie auch in der Gebrauchsanweisung vorgesehen ist.
6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, als Vertreter von Cellhire aufzutreten. Die Unter- oder Weitervermietung der Mietgegenstände ist nicht gestattet. Der Kunde haftet zu jeder Zeit für die Benutzung der Mietgegenstände durch Dritte.
7.1 Sind die Mietgegenstände bei Übergabe nicht funktionsfähig oder werden später ge-brauchsunfähig, so hat der Kunde diese Mängel unverzüglich gegenüber Cellhire anzuzeigen.
7.2 Cellhire wird sobald als möglich nach der Mängelanzeige durch den Kunden die Mietgegenstände instandsetzen oder ersetzen und dem Kunden die vollen Mietkosten für diese Zeitdauer, in der der Kunde die Mietgegenstände aufgrund dieser Mängel nicht nutzen kann (vorausgesetzt die Funktionsunfähigkeit ist nicht durch einen Fehlgebrauch des Kunden entstanden), gutschreiben.
7.3 Stellt Cellhire fest, dass die als schadhaft angezeigten Mietgegenstände funktionsfähig sind, hat der Kunde die Transport- und Lieferkosten für die Austauschmietgegenstände zu tragen.
7.4 Sobald der Kunde Kenntnis von der Beschädigung, dem Verlust oder dem Diebstahl der Mietgegenstände erlangt, hat er dies Cellhire unverzüglich anzuzeigen.
8.1 Diese Klausel findet nur Anwendung, sofern der Kunde eine Versicherung gegen Diebstahl und Verlust abgeschlossen hat und Mietgegenstände aufgrund Diebstahls, zufälligen Verlusts oder Beschädigung nicht entsprechend dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückgegeben werden.
8.2 Die Anwendung dieser Klausel führt dazu, dass der Kunde gegenüber Cellhire nur in Höhe des gegenwärtig ansetzbaren Selbstbehalts des jeweiligen Mietgegenstandes haftet. Die genauen Details hinsichtlich des Selbstbehalts für die einzelnen Mietgegenstände sind in dem Mietangebot angegeben.
9.1 Cellhire sagt zu, dass die Mietgegenstände bei Übergabe an den Kunden in einem funktionsfähigen Zustand sind. Cellhire hat jedoch keinen Einfluss auf den Betrieb des Telekommunikationsnetzwerks, mit dem es verbunden ist oder die Sicherheit hinsichtlich der mit den Mietgegenständen übertragenen Informationen. Dementsprechend trägt Cellhire nicht die Verantwortung für etwaige Ausfälle des Telefonnetzwerks oder Sicherheitslücken.
9.2 Wird nur das Mobiltelefon gemietet;
10.1 Die Mietgegenstände bleiben zu jeder Zeit Eigentum von Cellhire. Der Kunde hat keine Rechte an den Mietgegenständen, außer das im Vertrag festgelegte Nutzungs-recht.
10.2 Wird eine Mobiltelefonnummer, die die Teilnahme an der mobilen Telekommunikation ermöglicht, zur Verfügung gestellt, so ist der Kunde zur fortgesetzten Nutzung dieser Telefonnummer im Zusammenhang mit den Mietgegenständen nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr berechtigt. Die Mobiltelefonnummer wird am Ende des Mietverhältnisses durch Cellhire eingezogen und anschließend einem anderen Kunden zur Verfügung gestellt.
11.1 Der Kunde hat die Mietgegenstände funktionsfähig und in einem Zustand wie bei Übergabe an Cellhire zurückzugeben, ausgenommen einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung mit Cellhire.
11.2 Begeht der Kunde eine erhebliche Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie zum Beispiel aber nicht abschließend die Benutzung der Mietgegenstände in einer missbräuchlichen Art und Weise und entgegen der Gebrauchsanweisungen, so ist Cellhire dazu berechtigt die Rückgabe der Mietgegenstände zu verlangen ohne die Verpflichtung zur Rückzahlung bereits geleisteter Mietgebühren.
11.3 Unter keinen Umständen steht es dem Kunden auf Grund dieses Vertrages zu, Mietgegenstände länger als für den vereinbarten Mietzeitraum zu behalten, ohne mit Cellhire eine schriftliche Verlängerungsvereinbarung für den entsprechenden Zeitraum getroffen zu haben.
11.4 Vorbehaltlich der Regelung in § 7 hat der Kunde den vom Hersteller empfohlenen Einzelhandelspreis für jeden Mietgegenstand an Cellhire zu bezahlen, der beschädigt oder am Ende des Mietzeitraums nicht zurück gegeben wurde.
12.1 Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des CISG.
12.2 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Cellhire GmbH, Landsbergerstrasse 155, 80687 München.
12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von Cellhire zuständige Gericht.
13.1 Ein Verzicht seitens Cellhire auf die Verfolgung einer Verletzung des Vertrags zwischen Cellhire und dem Kunden stellt nicht gleichzeitig den Verzicht auf die Verfolgung einer nachfolgenden Vertragsverletzung hinsichtlich derselben oder einer anderen vertraglichen Bestimmung dar.
13.2 Betrifft der Mietvertrag Mietgegenstände, die zur Nutzung außerhalb der EU bestimmt sind, so ist es erforderlich, dass Cellhire in Erfüllung des Vertrages möglicherweise eine Übertragung von Daten außerhalb der EU vornimmt. Der Kunde stimmt dieser Datenübertragung zu.
13.3 Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die der Kunde gegenüber Cellhire oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
14.1 Folgende persönliche Daten des Kunden können von der Cellhire EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und übermittelt und (bis auf Abs. 2 auch für werbliche Zwecke) genutzt werden:
Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Cellhire, der oben bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn